be.live – live-marketing & eventmanagement Gemäß unserer Philosophie: „Sie geben uns den Stein, wir bringen Ihn ins Rollen“ stehen wir Ihnen mit Hauptsitz in Magdeburg im Bereich Consulting, Fairs & Exhibitions, Events und Incentives mit all unserem Know-How zur Seite. Unsere Mission ist die zielgerichtete Gestaltung der emotionalen Erlebbarkeit von Unternehmen und deren Produkten/Dienstleistungen in der Kommunikation mit ihren Zielgruppen. Wir beraten Sie bei der Auswahl und Entwicklung von geeigneten Kundenbindungsinstrumenten und Live-Marketingstrategien. Dabei steht immer die Integration der ausgewählten Instrumente im Kommunikations- und Marketingmix Ihres Unternehmens im Vordergrund. |
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Datum 10.01.2012
Die junge Magdeburger Agentur für Live-Marketing und Eventmanagement "be.live" hat im vergangenen Geschäftsjahr erfolgreich den Grundstein für einen guten Jahresstart 2012 gelegt.
Datum 18.02.2011
Autohäuser aufgepasst: Die Magdeburger Live-Marketing-Agentur be.live hat ein neues Veranstaltungskonzept zur Vorstellung und zum Verkauf von Fahrzeugen entwickelt und geht damit neue Wege.
Datum 18.02.2011
Der Erfolg einer Messebeteiligung ist im Wesentlichen vom Zufriedenheitsurteil der Standbesucher abhängig. Diese These und den neuartigen methodischen Nachweis erläutert Christopher Hesse in seinem Fachbuch "Die Erwartungen der Besucher als Schlüssel zum Messeerfolg".
Datum 09.02.2011
Auf Messen ausstellende Unternehmen müssen sich
keine Sorgen mehr über unkontrollierbar ausufernde Kosten machen. Mit ihrer
aktuellen Transparenzkampagne „Weitsicht mit Durchblick“ bietet die Agentur be.live
ab sofort vordefinierte Leistungspakete im Bereich „Messemarketing“. „In
Abhängigkeit vom Leistungsumfang haben wir Pakete von `Basic` bis ´Allround`
geschnürt. Selbst das kleinste Paket für nur 1.500 Euro beinhaltet die komplette
Messeabwicklung von Bestandsmessen,“ so Christopher Hesse, Geschäftsführer
der Agentur für Live-Marketing und Eventmanagement.
Datum 12.10.2010
Aktueller Imageflyer der Agentur be.live hier zum Download
Datum: 07.09.2010
Die junge Magdeburger Agentur für Live-Marketing und Eventmanagement "be.live" hat ihren ersten Großauftrag mit Bravour gestemmt. Der Kunde, ein renommierter Versicherungsmakler der Elbestadt und das Architekturbüro ARC architekturconzept sowie rund 200 Gäste zeigten sich mehr als zufrieden mit der Leistung der Jungunternehmer. Trotz Regen folgten hunderte Gäste der Einladung zur Übergabe eines Wohn- und Geschäftshauses am alten Elbbahnhof in Magdeburg und amüsierten sich.
Datum: 12.07.2010
„Wir gestalten die zielgerichtete emotionale Erlebbarkeit von Unternehmen sowie deren Produkte oder Dienstleistungen über Events, Messen, Incentives und anderen Kommunikationsinstrumenten. Im Rahmen eines ausgewogenen Marketing- und Kommunikations-Mixes wird Live-Marketing künftig einen immer höheren Stellenwert einnehmen“, erklärte Agentur-Mitgründer Christopher Hesse.
„Mit großer Besorgnis beobachten wir immer wieder, wie Unternehmen beispielsweise das Medium ‚Messe’ im Rahmen ihres Marketings einsetzen, ohne dessen Kapazitäten auch nur ansatzweise auszuschöpfen beziehungsweise dessen Bedeutung für die eigene Unternehmenspräsenz zu erkennen. Das ist reine Geldverschwendung“, betont Hesse. Oftmals sei es möglich, mit einem individuell gestalteten Messeauftritt oder anderen zielgruppenbezogenen Veranstaltungen eine höhere Aufmerksamkeit zu erzielen. „Genau hier setzen wir an“, ruft der Jungunternehmer die Verantwortlichen in den Unternehmen auf, seine Agentur-Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Demnach erhalten Firmen besonders aktive Unterstützung in der Vorbereitung, Realisierung und Erfolgskontrolle von Messebeteiligungen, Incentive-Veranstaltungen oder Corporate- Events. „Dabei beraten wir bei der Auswahl und Entwicklung von geeigneten Kundenbindungsinstrumenten und Live-Marketingstrategien“, sagte Hesse und ergänzte: „Wir entwickeln individuelle Konzepte und stehen als kompetenter Partner in der termin- und budgetgerechten Realisierung und Erfolgskontrolle mit all unserem Know-How zur Seite.“
Außerdem erklärte der Agentur-Gründer: „Wir sind der einzige Anbieter in diesem Bereich in Sachsen-Anhalt und bieten den Full-Service von der Konzeption und der Planung über die Organisation und Realisierung bis hin zur Nachbereitung und vor allem der Erfolgskontrolle. Hierfür habe ich im Rahmen meiner Diplomarbeit ein neues Messinstrument entwickelt, das ich zur Zufriedenheit von Kunden bereits erfolgreich anwenden konnte.“
Agentur-Mitgründer Michael Mai verwies unter dessen auf die Überlegenheit von Live- Marketing gegenüber allen klassischen Kommunikationsinstrumenten, „... denn es ist die direkte, unmittelbare Ansprache definierter Zielgruppen, emotional und informativ.“ Es umfasse alle Instrumente der direkten und persönlichen Zielgruppenansprache wie Messen, Incentives, Promotion und Events. Mittels Live-Marketing-Strategien würden die persönliche Begegnung und das aktive Erlebnis der Zielgruppe mit dem Unternehmen in einem inszenierten Umfeld in den Mittelpunkt gerückt. „Oder anders ausgedrückt: Live-Marketing ist jegliche Art der direkten Begegnung zwischen Marke und Kunden in einem inszenierten Umfeld“, definierte der Jung-Unternehmer.
Impressum
verantwortlich für den Inhalt dieser Seite:
Firmenname: be.live GmbH
live-marketing & eventmanagement
Postanschrift: Kretschmannstraße 57, 39118 Magdeburg
Telefon : 0391 610 898 24
Telefax : 0391 610 898 25
eMail : info@agentur-belive.de
Internet : www.agentur-belive.de
Sitz der Gesellschaft: Magdeburg
Handelsregisternummer: 12446
Registergericht: Stendal
vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Friedrich Lehmann
Steuernummer : 102/105/14428
Impressum/Haftungsauschluss
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der be.live GmbH
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der be.live GmbH und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht denen be.live GmbH hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Vereinbarungen und Verträge, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind.
§ 1 Vertragsabschluss
Verträge zwischen der be.live GmbH und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch be.live GmbH zustande. Angebote sind freibleibend.
Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der be.live GmbH und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
Die be.live GmbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
§ 2 Preise
Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und auf Rechnung der be.live GmbH. Die be.live GmbH ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen der be.live GmbH sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der be.live GmbH in Rechnung gestellt.
§ 3 Zahlung
Die be.live GmbH ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechungsbeträge sind, soweit nichts anders vereinbart, mit Rechungszugang sofort fällig. Darüber hinaus ist die be.live GmbH berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse nach folgender Staffelung zu verlangen:
50% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss
25% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag
Den Rest der vereinbarten Vergütung bei Erhalt der vollständigen Abrechnung durch Rechnungslegung.
Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
§ 4 Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von dem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an die be.live GmbH zu leisten:
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 30% der Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die be.live GmbH bleibt vorbehalten.
Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.
von den entstandenen Durchführungskosten (Personal, Catering etc.) sind zu zahlen:
- bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 10%
- bei einem Rücktritt bis 20 Tage vor Leistungsbeginn: 30%
- bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 40%
- bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
- bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 60%
- oder bei Nichtantritt 100%.
Als Leistungsbeginn gilt der Beginn der Veranstaltung, sowie generell der Tag, an dem die be.live GmbH ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der be.live GmbH.
Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der be.live GmbH im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30% des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen.
Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.
Für jeden Fall des Rücktritts der be.live GmbH wird die Haftung der be.live GmbH gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.
Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen der be.live GmbH zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 5 Kündigung
Wird die Veranstaltung bei Vertragsabschluss in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die be.live GmbH als auch der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Wird vom Vertrag zurückgetreten, so kann die be.live GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 6 Konkurrenzschutz
Die von der be.live GmbH eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.000,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Haftung
Die Haftung der be.live GmbH gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen des vereinbarten Auftragsvolumens beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die be.live GmbH herbeigeführt wurde.
Die Haftung der be.live GmbH für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen der be.live GmbH und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen der be.live GmbH grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
Eine Haftung auf Grund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter § 5 Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.
Bei einem Leistungsangebot der be.live GmbH mit erhöhtem Risiko kann die be.live GmbH die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Die be.live GmbH verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken abzusichern sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall der be.live GmbH als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.
Soweit die be.live GmbH im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. ä. anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber die be.live GmbH von sämtlichen Haftungsansprüchen frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten der be.live GmbH gleich lautende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
Die be.live GmbH übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber die be.live GmbH von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern der be.live GmbH gegenüber erhoben werden.
Die be.live GmbH haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.
§ 8 Vermittlungsleistung
Die be.live GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden, die im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die be.live GmbH von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
Soweit die be.live GmbH als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von der be.live GmbH hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die be.live GmbH so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der be.live GmbH vermittelt worden. Die be.live GmbH hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision - pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an die be.live GmbH gezahlt hätte.
Ist die be.live GmbH im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.
§ 9 Gewährleistung
Der be.live GmbH steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt.
Die be.live GmbH ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint.
Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Nachbesserung zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen der be.live GmbH nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem Grund nicht zumutbar ist. Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles in seinem Einzugsbereich liegende zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die be.live GmbH begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der be.live GmbH unverzüglich mitzuteilen.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne § 14 BGB gilt Folgendes:
Bei Reklamation können Ansprüche gegen die be.live GmbH nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.
Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass diese auch für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt die be.live GmbH von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungs-pflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
§ 10 Konkurrenzschutz
Die von der be.live GmbH eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.000,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Schlussbestimmung
Alle personenbezogenen Daten, die der be.live GmbH zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Magdeburg. Der Auftraggeber kann die be.live GmbH unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Stendal verklagen.